Fragen & Antworten

Haben Sie noch eine Frage? Welche Unterlagen benötigen wir bei Ihrem Besuch? Sind Sie sich noch nicht sicher ob die gewünschte Behandlung auch die Richtige ist? Hier finden Sie eine Übersicht aller häufig gestellten Fragen: Frage anklicken und die Antwort wird eingeblendet!

Warum soll ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur fetalmedizinischen Untersuchung kommen?

An den Ein- und Ausfahrten von Feldkirch gibt es zumeist Verkehrsstau mit zäh fließendem Verkehr. Dadurch dauert es oft länger, mit dem Auto zu uns zu kommen, als bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Unsere Ordinaten liegt nur drei Gehminuten vom Bahnhof Feldkirch entfernt, an dem alle regionalen, nationalen und internationalen Züge halten. Außerdem verkehren die meisten Buslinien zum Bahnhof.

Der Individualverkehr ist der Hauptverursacher von CO2 Emissionen in Österreich. Die CO2 Emissionen sind direkt für die Klimaerwärmung verantwortlich. Die Folgen der Klimaerwärmung sind vielfältig: Anstieg des Meeresspiegels mit Überflutung von Inseln und Küstenstreifen; Häufung von Wetterkatastrophen, wie wir es jetzt schon beobachten; Aussterben von Tierarten, wie dem Eisbär; und vielen anderen.

Deshalb sehen Klimaforscher die Verringerung der CO2 Produktion als dringliche Notwendigkeit, wenn wir unsere Erde als Lebensraum für unsere Kinder erhalten möchten. Wer hätte einen besseren Grund für umweltverträgliches Verhalten im Interesse unserer Kinder als schwangere Frauen?

Macht die Untersuchung von mütterlichem Blut bei der Nackentransparenzmessung Sinn?

Bei der Untersuchung von mütterlichem Blut werden drei Eiweißkörper, die vom Mutterkuchen gebildet werden, bestimmt. Diese drei Werte können in die Risikoberechnung für das Down Syndrom mit einbezogen werden. Dadurch wird der Test deutlich besser.

Zusätzlich geben diese Blutwerte Hinweise auf die Funktion des Mutterkuchens. Bei schlechter Funktion des Mutterkuchens besteht ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer „Schwangerschaftsvergiftung“ oder für eine Wachstumsverlangsamung des Kindes. Beide Erkrankungen können eine vorzeitige Entbindung notwendig machen und damit zu einer Frühgeburt führen.

Dieses Risiko kann durch eine einfache Prophylaxe mit einer sehr geringen Menge Aspirin deutlich vermindert werden. Aspirin verbessert die Durchblutung des Mutterkuchens und damit seine Funktion.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Untersuchung Ihres Blutes im Rahmen der Ersttrimestersonographie.

Wie groß ist das Kind?

Bis zur 14. Schwangerschaftswoche können wir die Länge des Kindes messen. Dabei wird vom Scheitel bis zu m Steiß gemessen. Nach der 14. – 16. Schwangerschaftswoche ist die Messung der Länge des Kindes nicht mehr zuverlässig möglich, weil die meisten Kinder nicht mehr ausgestreckt in der Gebärmutter liegen und weil die Kinder zu groß sind, dass sie auf eine Bild passen.

Ab wann kann man das Geschlecht des Kindes im Ultraschall bestimmen?

Das kindliche Geschlecht kann durch die Ultraschalluntersuchung ab der 16. Schwangerschaftswoche bestimmt werden. Zwar gibt es auch Ultraschallzeichen, mit denen man schon früher Hinweise auf das Geschlecht bekommt. Diese sind allerdings nicht zuverlässig.

Wie lange dauert die Untersuchung?

Die Untersuchung Ihres Kindes dauert im Durchschnitt 30 min. Bei ungünstiger Kindslage können diese Untersuchungen wesentlich länger dauern und es kann sein, dass wir die Untersuchung nach einer Pause von 30 min fortsetzen müssen. Wir machen hier keine Kompromisse: Eine Untersuchung ist erst dann vollständig, wenn sie unseren strengen Kriterien entspricht.

Welche Unterlagen soll ich zur Untersuchung mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrer Untersuchung folgende Unterlagen mit:

  • Ihren aktuellen Mutter-Kind-Pass
  • die Mutter-Kind-Pässe von den vorangegangenen Schwangerschaften
  • wenn vorhanden, die Zuweisung Ihres Arztes
  • das ausgefüllte Anmeldeformular, das Sie bei der Anmeldung zugesandt bekommen

Wenn Sie an chronischen Erkrankungen leiden, die einen Einfluss auf Ihre Schwangerschaft haben, oder bei denen die Schwangerschaft einen Einfluss auf die Erkrankung hat, bitten wir Sie, den Befund Ihres betreuenden Arztes mitzubringen.

Falls bei Ihnen oder in den vorangegangenen Schwangerschaften genetische Untersuchungen oder eine genetische Beratung durchgeführt wurde, benötigen wir diese Berichte, damit wir Sie kompetent beraten können.

Muss ich für die Blutuntersuchung für den Ersttrimestertest nüchtern sein?

Nein. Sie müssen für die Blutuntersuchung nicht nüchtern sein und können unbedenklich vorher essen und trinken.

Von meiner Krankenkasse erhalte ich keine Vergütung für die Untersuchungskosten

Wir sind eine Wahlarztordination und haben keinen Vertrag mit den Krankenversicherungen. Für medizinisch notwendige Untersuchungen müssen die Krankenversicherungen Ihnen einen Betrag rückerstatten, den sie auch an Vertragsärzte („Kassenärzte“) für die gleiche Behandlung zahlen müssten. Davon werden allerdings 20% des Betrages als Verwaltungskosten abgezogen. Dieser Betrag ist zumeist geringer als die Kosten, die wir Ihnen verrechnen müssen. Diese Rückerstattung funktioniert meistens problemlos.

In manchen Regionen jedoch gibt es immer wieder Probleme und die Krankenkassen bezahlen den Ihnen zustehenden Betrag nicht aus. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, eine bescheidmäßige Ausfertigung der Begründung zu verlangen, die Sie dann beeinspruchen können. Ein Formular dazu finden Sie hier.

Eine Frage unbeantwortet? Bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 5522 378670 und info@fetalmedizin.com.